
Als Kleiner Grenzverkehr wird der besonderen Regeln unterworfene grenznahe Verkehr zwischen unterschiedlichen Staaten bezeichnet. Er wird in der Regel auf einen in festgelegten Grenzzonen wohnhaften Personenkreis beschränkt und unterliegt besonderen Einschränkungen bei der Mitführung von Waren und Gegenständen. Durch bilaterale Vereinbarungen ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Grenzverkehr

kleiner Grenzverkehr, nachbarlicher Verkehr von Personen, die in den Grenzgebieten von Nachbarstaaten ansässig sind. Für den kleinen Grenzverkehr (für Deutschland heute praktisch bedeutungslos) bestehen aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen pass-, ausweis- und zollrechtliche Erleichterungen.
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